go-digital-Förderung - Bis zu 16.500 Euro für Ihr digital-Projekt
go-digital ist eine Initiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bei der kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von digitalen Projekten staatlich gefördert werden. 50 Prozent der Beratungs- und Entwicklungskosten werden bezuschusst - bis zu einer Maximalsumme von 33.000 Euro.
Konkret heißt das: Sie können maximal 16.500 Euro Zuschuss erhalten - und das nur noch bis zum 31.12.2022. Also los geht’s!
Als offizieller Partner von go-digital ist das IDEENKOMBINAT autorisiert, Ihr Projekt von der Analyse bis zur Umsetzung durchzuführen und Sie dabei jederzeit bestens zu beraten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
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Ihr Unternehmen hat weniger als 100 Mitarbeiter
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Sie liegen unter 20 Millionen Euro Jahresumsatz
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Ihre Niederlassung befindet sich in Deutschland
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Ihre De minimis-Förderung der letzten 3 Jahre lag nicht über 200.000 Euro
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann sollten Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung vereinbaren.
Der Antrag kann nur von einem autorisierten Beratungsunternehmen erstellt werden.
Welche Kriterien musste das IDEENKOMBINAT für eine Autorisierung im Förderprogramm go-digital erfüllen?
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Nachweis einer wirtschaftlichen Stabilität für die letzten drei Rechnungsjahre
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Nachweis einer ausreichenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Beratungsunternehmen sollen nicht mehr als 30% ihres Vorjahresumsatzes über Zuwendungen aus go-digital realisieren. Gleichzeitig wird vorausgesetzt, dass mindestens ein volles Beratungsprojekt durchgeführt werden kann. Ohne nachgewiesenen Vorjahresumsatz, bspw. bei frisch gegründeten Unternehmen kann keine Autorisierung erfolgen.
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Nachweis der fachlichen Expertise durch mindestens drei Referenzprojekte pro beantragtem Modul, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen
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Bezug zur kleinbetrieblichen Beratungsklientel (die Referenzprojekte sollten in KMU mit weniger als 100 Mitarbeitern durchgeführt worden sein).
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Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
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Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
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Anerkennung und Erfüllung von Qualitätsstandards
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Bereitschaft zur Teilnahme an Beraterschulungen
Ablauf der Beratung
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand?
Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!Mit seinen drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Digitale Markterschließung” und „IT-Sicherheit” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.
Das BMWi hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Die Beratungsunternehmen übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.
Viele unsere Kunden benötigen intelligentes Digitalmarketing, passgenaue PPC-Kampagnen, Analytics mit Dashboards, Relaunches mit Landing / Conversion Pages und eine flexible, dynamische OM-Begeitung in vielen Facetten.
Zu beachten: Folgende Organisationen sind explizit nicht förderbar:
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Tourismusverbände und DMOs
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Startups ohne Umsatz (go digital ist keine Anschubfinanzierung)
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gemeinnützige Vereine (gewerbliche Tätigkeit erforderlich)
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Ausserdem gilt: Zur Ausschöpfung der maximalen Fördersumme (16.500 €) muss ein Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz erwirtschaftet haben, das den Umfang des Förderprojektes um 10% des Vorjahresumsatzes nicht überschreitet.
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Die förderbare Summe hängt zudem von bereits laufenden Förderungen (vgl. DeMinimis) ab.
Diese Module gibt es:
Was kann im Modul „Digitale Markterschließung“ (Onlinemarketing) gefördert werden und welche Ziel werden verfolgt?
Inhalte die gefördert werden können:
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Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, inkl. SEO, SEA und andere Werbeformen
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Gewinnung neuer Absatzkanäle
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Aufbau einer professionellen Webpräsenz zur Vermarktung
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Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
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nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
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Ziel: Unterstützung der Vermarktung, Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen