Der Meldekanal Bleiche gemäß Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
Hier können Sie anonym und sicher einen Hinweis absenden.
Der Meldekanal Bleiche ist eine ausgelagerte Meldestelle und Hinweisgebersystem und dient der Umsetzung des im Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Über diese Meldestelle können Personen, die in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit von Verstößen erfahren, diese melden und werden durch das HinSchG vor Repressalien durch ihren Arbeitgeber geschützt. Der Meldekanal Bleiche ist eine Plattform, über die hinweisgebende Personen Verstöße schnell, einfach, digital und sogar anonym melden können.
Ihre Nachrichten werden an den Datenschutzbeauftragen der Bleiche Thorsten Schuster gesendet. Ihr Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich zur Vertraulichkeit Ihrer Anliegen gegenüber Dritten, auch der Geschäftsleitung, verpflichtet.
Wie Sie sich selber schützen
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Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
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Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
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Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.
Welche Verstöße kann ich melden?
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Verstöße gegen Strafvorschriften = Jede Strafnorm nach deutschem Recht, z.B. Betrug oder sexuelle Belästigung
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Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, z.B. Vorschriften aus denBereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten sanktionieren.
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Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegenunmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, z.B.Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucherschutzes, Regelungen desDatenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften,Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.
Moralische Verstöße sind vom Schutz des Hinweisgeberschutzgesetz nicht erfasst.
Hier können Sie Ihre Nachricht eingeben - auf Wunsch auch anonym.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Kontakt mit Ihnen aufnehmen können, wenn wir eine E-Mail Adresse von Ihnen erhalten.
Wenn Sie uns eine Adresse hinterlassen, melden wir uns bei Ihnen innerhalb einer Woche nach Posteingang und Prüfung der Meldung.